1. Der griech. Text hat an der gegebeben Stelle nur δεσμωτήριον, das dem georg.
saṗq̇robile-
bzw. arm.
bant "Gefängnis" entsprechen würde, jedoch anders als diese als Ziel des
Bewegungsverbs gekennzeichnet ist (durch εἰς); die von den Herausgebern vorgeschlagene
Korrektur zu δικαστήριον würde die Differenz beseitigen, gleichzeitig entfiele aber wie in der
syr. Vs., die erkennbar der A-Redaktion des griech. Textes näher steht, die Entsprechung von
saṗq̇robile- /
bant.
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2. Die dem Abdruck des Texts bei Ḳ
eḳeliʒe, Lit.Pam. 357, Anm. 1 zu entnehmende
Abkürzung
c̣md in der Wortfolge
c̣md moc̣msa keysisa aboystws ist in der Ausgabe von
Ingoroq̇va, Sasul.P̣oezia sowie in Q̣
ubaneišvilis Chrestomathie, die
Ingoroq̇vas Text wiedergibt,
stillschweigend in der Form
c̣amebad aufgelöst; dies ergäbe etwa eine Bedeutung "sie beschlossen, wegen des Zeugen Christi Habo Zeugnis abzulegen". Leichter erscheint mir eine
Restituierung zu
c̣midisa moc̣amisa krisṭēsisa aboystws "(sie hielten Rat) wegen des heiligen
Zeugen Christi Habo", obwohl eine solche Abkürzung für georg. Verhältnisse eher ungewöhnlich
zu sein scheint (zu erwarten wäre eine Andeutung der Flexionsendung, etwa
c̣mdsa o.ä., cf.
Boeder, Abkürz., v.a. 42 ff.). Die Formel
c̣mida- moc̣ame- "hl. Zeuge (Christi)" steht nämlich
nicht nur an der entsprechenden Stelle in der Legende, sondern ist überhaupt als Epithet des hl.
Habo charakteristisch: Von 41 Belegen in den ältesten hagiographischen Originaltexten (Agiogr.ʒegl.1) entfallen allein 21, also mehr als die Hälfte, auf die Habo-Legende.
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3. Dies zeigt sich nicht zuletzt an den Verben
v-a-ser-eb-t "wir (sollen) `verschmausen'",
v-a-nesṭv-eb-t "wir (sollen) `verblasinstrumentieren'" und
v-a-dedl-eb-t "wir (sollen) `verweiblichen'",
die als Ableitungen von
ser-i "Abendessen, Schmaus",
ne-sṭv-i "Blasinstrument" und
dedal-i
"Weibchen" offenbar momentan zur exakten Wiedergabe der griech. Formen ἑστιάσωμεν,
καταυλήσωμεν und ἐκϑηλύνωμεν gebildet wurden; alle drei Verben sind in keinem mir
bekannten Wörterbuch verzeichnet. — Für die generelle Einordnung der georg. Nazianz-Übersetzungen cf.
Lafontaine, Greg.Theol., 62 ff.; für die — unedierte — armen. Version des Textes
cf.
Lafontaine /
Coulie, Vers.armen. 21, Nr. 38.
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4. In einem zweiten Beleg aus dem Traktat Hippolyts über den Antichristen (287,32 {51.})
bietet die Jerusalemer Hs. Jer. 44 (J) nach der Ausgabe
Garitte, 108, Anm. 21 die Lesart
hroarṭaḳebisa, nach der Ausgabe
Gigineišvili /
Giunašvili, 287, Anm. 5 jedoch
proarṭaḳebisa (!).
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5. An der gegebenen Stelle (Mart. Vard. 89,19 {54.}) ist das Wort durch den georg.
Übersetzer offenbar als Eigenname aufgefaßt worden, wobei der Name der im armen. Text durch
hrašakertn als "wundertätig" charakterisierten Person, die nach der Ausgabe bei
Abulaʒe, Urt.
offenbar
Nersehik hieß (die Lesung ist in der mir vorliegenden Mikrofilmkopie des Buchs nicht
ganz sicher), selbst ausgelassen wurde.
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6. Dies ist ein Gegenargument zu
Deeters, Arm.südk. (2) [Cauc. 4], 3 Anm. 4, wo
ura- in
uraḳṗaraḳ- auf ein arm.
həra- zurückgeführt wird.
Deeters berücksichtigt bei seiner Annahme,
daß "im Armenischen das
ə gesprochen oder nicht gesprochen wurde, je nach der Sprechbarkeit
der im Satzzusammenhang entstehenden Konsonantengruppen" (ib. 4), den sprachgeschichtlichen
Hintergrund nicht.
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7. S. dazu zuletzt
Ritter,
pahak [Sprache 32], 310 mit Anm. 12.
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8. Als weiteren "theoretischen" Lösungsvorschlag erwägt N.
Sims-Williams (briefl.), daß das
georg.
uraḳ- und sein armen. Gegenstück
hra- eine "variation between an OIran. compound with
(prefix) *
fra- and a MIran. equivalent with (adv.) *
frāk" reflektieren könnten, "but that would
seem to imply a word whose analysis was still perspicuous in MIran". Angesichts der in
ḳuraṭṗalaṭ- vorliegenden Parallele für einen "Binnenreim" scheint mir die innergeorg. Erklärung
leichter.
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9. Auch der Beleg im Visramiani ist nicht ganz sicher, da das Wort hier in kopulativer
Verbindung mit dem gleichbedeutenden
sa-ub-ar-i steht und eine in späterer Zeit hinzugekommene Glosse darstellen könnte; tatsächlich fehlen
laṗaraḳi und das ihm folgende
da "und" in den
Hss. CGF (cf. die Ausgabe
Gvaxaria / Todua, S. 639).
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10. Die Parallelität beider Wörter ist in der georg. Philologie schon seit längerer Zeit
bekannt; man vgl. z.B. Ǯ
anašvili, l.c., der die Verwendung von
ubneb-sa anstelle von
uraḳṗaraḳ- in den Psalmen aus der semantischen Identität von
laṗaraḳi und
ubnoba "sprechen"
ableiten wollte.
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11. So ergänzt nach der Übersetzung bei
Braun, o.c., 35, 27., der sich nicht zwischen den
Lesarten
hzkd՚, hprtk՚, hrpdk՚ und
nrptk՚ entscheidet, jedoch auf die Stellen in der Vita des Mār
Ābā verweist. In der Edition von
Bedjan, Acta 2, 176,2 f. steht ܗܦܙܕܩـܵـܐ
hpzdq՚ (+ zusätzlichem ܕܡܠܟܐ
dəmalkā "des Königs"); der Herausgeber notiert daneben die v.l. ܗܦܪܛܩܐ
hprṭq՚
(Anm. 1) und zitiert ferner die Graphien ܗܪܦܕܩܐ
hrpdq՚ und ܢܪܦܬܩܐ
nrptq՚ nach der Ausgabe
von
Assemani, Acta 1, 166 (n.v.; alle vier Lesarten sind so auch bei
Brockelmann, Lex.Syr.
179 a zusammengestellt). An einer weiteren Belegstelle im selben Band der Acta (349,17 mit
Anm. 13) in der Vita des Mār Baḏmā Sāhdā ist ܢܪܦܬܩܐ
nrptq՚ in den Text gesetzt
(°ܘܐܝܬܝܘܗܝ ܠ <w՚ytywhy l°> "und sie brachten ihn vor das
n."), während die Variante
ܗܪܦܕܩܐ
hrpdq՚ im Apparat steht;
Bedjan verweist hier fragend auf den Beleg in den Akten des
Mār Simon. — Die bei
Brockelmann, l.c. vorgeschlagene Bedeutung "carnifex" ist mit den
gegebenen Stellen wohl kaum in Einklang zu bringen.
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Jost Gippert, Frankfurt a/M 7. 1.2003.
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