Achtung!
Dies ist eine Internet-Sonderausgabe des Buches
"Iranica Armeno-Iberica.
Studien zu den iranischen Lehnwörtern im Armenischen und Georgischen"
von Jost Gippert (1990).
Sie sollte nicht zitiert werden. Zitate sind der Originalausgabe, veröffentlicht als
"Österreichische Akademie der Wissenschaften,
philosophisch-historische Klasse,
Sitzungsbericht, 606. Band" /
"Veröffentlichungen der Kommission für Iranistik, Nr. 26",
Wien 1993,
zu entnehmen.

Attention!
This is a special internet edition of the book
"Iranica Armeno-Iberica.
Studien zu den iranischen Lehnwörtern im Armenischen und Georgischen [Bd. 1]"
by Jost Gippert (1990).
It should not be quoted as such. For quotations, please refer to the original edition, published as
"Österreichische Akademie der Wissenschaften,
philosophisch-historische Klasse,
Sitzungsbericht, 606. Band" /
"Veröffentlichungen der Kommission für Iranistik, Nr. 26",
Wien 1993.



Alle Rechte vorbehalten / All rights reserved:
Jost Gippert, Frankfurt 2002.

1.    Eine bemerkenswerte Übereinstimmung zwischen dem armen. Evangelientext und der georg. "Protovulgata" einschließlich des Xanmeṭi-Texts in A 89 zeigt sich in Mk. 10,17 {9.}, wo mdidar- bzw. mecatown erscheint, während im griech. Text ein Gegenstück fehlt; dabei dürfte es sich um einen Einfluß des bald darauf folgenden Mk. 10,25 {9a} handeln, wo im zugehörigen Kontext πλούσιος vorhanden ist (vgl. bereits Künzle, Ev. 2, 453 s.v. mecatown). [back / zurück]





Achtung: Dieser Text ist mit Unicode / UTF8 kodiert. Um die in ihm erscheinenden Sonderzeichen auf Bildschirm und Drucker sichtbar zu machen, muß ein Font installiert sein, der Unicode abdeckt wie z.B. der TITUS-Font Titus Cyberbit Unicode. Attention: This text is encoded using Unicode / UTF8. The special characters as contained in it can only be displayed and printed by installing a font that covers Unicode such as the TITUS font Titus Cyberbit Unicode.



Copyright Jost Gippert, Frankfurt a/M 7. 1.2003. No parts of this document may be republished in any form without prior permission by the copyright holder.