Thüringen klagt gegen Juniorprofessur Quelle: Forschung & Lehre 1/2002, S. 3



"Thüringen klagt gegen Juniorprofessur"



Einigung im Vermittlungsausschuß

Der Bundesrat hat am 30. November 2001 Einspruch gegen das Professorenbesoldungsgesetz erhoben und den Vermittlungsausschuß von Bundesrat und Bundestag angerufen, nachdem der Deutsche Bundestag das Gesetz am 9. November 2001 verabschiedet hatte (s. F&L 12/01, S. 627; 646ff.) Für das Hochschulrahmengesetz hatte der Bundesrat die Zustimmungspflicht festgestellt, aber keinen Einspruch formuliert. Dieser Teil der Dienstrechtsreform wird nunmehr dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.

Der Vermittlungsausschuß ist am 6. Dezember 2001 beim Gesetz zur Reform der Professorenbesoldung zu einer Einigung gekommen. Der vom Bundesrat bemängelte Vergaberahmen in der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Fassung soll nun so geändert werden, daß eine von den Ländern befürchtete Kostenexplosion vermieden wird. Der Vergaberahmen regelt den Gesamtbetrag der pro Land für Leistungsbezüge ausgegeben werden muß.

Der Neufassung des Vergaberahmens müssen sowohl Bundestag als auch Bundesrat noch zustimmen. Dies soll in der Woche vor Weihnachten vollzogen werden. Dann könnte die Dienstrechtsreform zum 1. Januar 2002 in Kraft treten. Sie muß allerdings noch in Landesrecht umgesetzt werden.

Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, die Besoldung an den Hochschulen umfassend zu modernisieren. Insbesondere soll die Besoldungsstruktur leistungsgerecht ausgestaltet werden: Die bisherigen altersabhängigen Besoldungsstufen werden zu Gunsten eines neuen Besoldungssystems aus festem Grundgehalt und variablen Leistungsbezügen abgeschafft. Die neue Bundesbesoldungsordnung W soll zukünftig die neuen Professorenämter W 2 und W 3 sowohl an Universitäten als auch an Fachhochschulen ausweisen. Die Entscheidung, welche Professorenstellen an welcher Hochschulart tatsächlich eingerichtet werden, soll dann im Verantwortungsbereich des Landesgesetzgebers liegen.


Thüringen klagt

Mittlerweile hat der thüringische Justizminister Birkmann (CDU) nach Maßgabe von Ministerpräsident Vogel angekündigt, ein Normenkontrollverfahren gegen das Hochschulrahmengesetz vorzubereiten, da es im Gesetzestext keine Normenklarheit gebe. Auch greife das Gesetz so sehr in die Entscheidungsbefugnisse der Länder ein, daß ihre Gestaltungsmöglichkeiten erheblich behindert würden. Damit überschreite der Bund seine Rahmenkompetenz. Die faktische Abschaffung der wissenschaftlichen Assistenten, an deren Stelle die Juniorprofessoren treten sollen, und die faktische Abschaffung der Habilitation gingen an die Wurzeln des Systems und veränderten nicht nur das bereits bestehende Hochschulwesen. Vielmehr sei die faktische Abschaffung der Habilitation ein Eingriff in die Selbstverwaltungsbefugnis der Hochschulen. Das Land habe große Bedenken gegen die Rechtsstellung der Juniorprofessoren, gegen das Fehlen der Ausschreibungspflicht und gegen die geforderte Homogenität des Hochschullehrkörpers, der künftig aus Professoren und Juniorprofessoren bestünde. Die Juniorprofessur und die Habilitation müßten als gleichberechtigte Zugänge zum Hochschullehramt in das Gesetz aufgenommen werden. Der thüringische Ministerpräsident Vogel hat Bundespräsident Rau in einem Brief darum gebeten, die Gesetzesnovelle nicht zu unterzeichnen, so daß sie nicht in Kraft treten kann.

Der Deutsche Hochschulverband und der Allgemeine Fakultätentag hatten begrüßt, daß der Bundesrat dem Professorenbesoldungsreformgesetz die Zustimmung verweigert und den Vermittlungsausschuß angerufen hatten. Der Deutsche Hochschulverband sowie zahlreiche Vertreter von Wissenschaft und Wirtschaft hatten in der Vergangenheit trotz grundsätzlicher Übereinstimmung mit den Zielen der Hochschullehrerdienstrechtsreform die konkrete Umsetzung hart kritisiert.