Thüringen klagt gegen Juniorprofessur
Quelle: Forschung & Lehre 1/2002, S. 3Einigung im Vermittlungsausschuß
Der Bundesrat hat am 30. November 2001 Einspruch gegen das Professorenbesoldungsgesetz
erhoben und den Vermittlungsausschuß von Bundesrat und Bundestag angerufen, nachdem
der Deutsche Bundestag das Gesetz am 9. November 2001 verabschiedet hatte (s. F&L
12/01, S. 627; 646ff.) Für das Hochschulrahmengesetz hatte der Bundesrat die Zustimmungspflicht
festgestellt, aber keinen Einspruch formuliert. Dieser Teil der Dienstrechtsreform
wird nunmehr dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.
Der Vermittlungsausschuß ist am 6. Dezember 2001 beim Gesetz zur Reform
der Professorenbesoldung zu einer Einigung gekommen. Der vom Bundesrat bemängelte
Vergaberahmen in der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Fassung soll nun so geändert
werden, daß eine von den Ländern befürchtete Kostenexplosion vermieden wird. Der
Vergaberahmen regelt den Gesamtbetrag der pro Land für Leistungsbezüge ausgegeben
werden muß.
Der Neufassung des Vergaberahmens müssen sowohl Bundestag als auch Bundesrat
noch zustimmen. Dies soll in der Woche vor Weihnachten vollzogen werden. Dann könnte
die Dienstrechtsreform zum 1. Januar 2002 in Kraft treten. Sie muß allerdings noch
in Landesrecht umgesetzt werden.
Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, die Besoldung an den Hochschulen
umfassend zu modernisieren. Insbesondere soll die Besoldungsstruktur leistungsgerecht
ausgestaltet werden: Die bisherigen altersabhängigen Besoldungsstufen werden zu
Gunsten eines neuen Besoldungssystems aus festem Grundgehalt und variablen Leistungsbezügen
abgeschafft. Die neue Bundesbesoldungsordnung W soll zukünftig die neuen Professorenämter
W 2 und W 3 sowohl an Universitäten als auch an Fachhochschulen ausweisen. Die Entscheidung,
welche Professorenstellen an welcher Hochschulart tatsächlich eingerichtet werden,
soll dann im Verantwortungsbereich des Landesgesetzgebers liegen.
Thüringen klagt
Mittlerweile hat der thüringische Justizminister Birkmann (CDU) nach Maßgabe
von Ministerpräsident Vogel angekündigt, ein Normenkontrollverfahren gegen das Hochschulrahmengesetz
vorzubereiten, da es im Gesetzestext keine Normenklarheit gebe. Auch greife das
Gesetz so sehr in die Entscheidungsbefugnisse der Länder ein, daß ihre Gestaltungsmöglichkeiten
erheblich behindert würden. Damit überschreite der Bund seine Rahmenkompetenz. Die
faktische Abschaffung der wissenschaftlichen Assistenten, an deren Stelle die Juniorprofessoren
treten sollen, und die faktische Abschaffung der Habilitation gingen an die Wurzeln
des Systems und veränderten nicht nur das bereits bestehende Hochschulwesen. Vielmehr
sei die faktische Abschaffung der Habilitation ein Eingriff in die Selbstverwaltungsbefugnis
der Hochschulen. Das Land habe große Bedenken gegen die Rechtsstellung der Juniorprofessoren,
gegen das Fehlen der Ausschreibungspflicht und gegen die geforderte Homogenität
des Hochschullehrkörpers, der künftig aus Professoren und Juniorprofessoren bestünde.
Die Juniorprofessur und die Habilitation müßten als gleichberechtigte Zugänge zum
Hochschullehramt in das Gesetz aufgenommen werden. Der thüringische Ministerpräsident
Vogel hat Bundespräsident Rau in einem Brief darum gebeten, die
Gesetzesnovelle nicht zu unterzeichnen, so daß sie nicht in Kraft treten kann.
Der Deutsche Hochschulverband und der Allgemeine Fakultätentag hatten begrüßt,
daß der Bundesrat dem Professorenbesoldungsreformgesetz die Zustimmung verweigert
und den Vermittlungsausschuß angerufen hatten. Der Deutsche Hochschulverband sowie
zahlreiche Vertreter von Wissenschaft und Wirtschaft hatten in der Vergangenheit
trotz grundsätzlicher Übereinstimmung mit den Zielen der Hochschullehrerdienstrechtsreform
die konkrete Umsetzung hart kritisiert.